Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in dieser Woche in Berlin seine Mittelstandsstrategie vorgestellt. Die Strategie baut auf den Ende August vorgestellten Eckpunkten auf und steht unter dem Leitmotiv „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“. „Altmaier schlägt darin erfreulicherweise vor, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren und von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Die Minijob-Verdienstgrenze soll dynamisieren und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sowie die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitszeitverträgen auf den Prüfstand gestellt werden. Damit greift er gleich drei zentrale Forderungen des DEHOGA auf“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Papier. „Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob und wie weit er sich mit diesen Forderungen in der großen Koalition durchsetzen kann.“ Teile der SPD haben bereits Widerstand unter anderem gegen die Pläne zur sachgrundlosen Befristung und zur Anpassung der Minijobverdienstgrenze angekündigt.
Konkret heißt es in der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Mittelstandsstrategie:
Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten ist in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten. Es ist deshalb erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Deshalb wollen wir anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. Die entsprechende Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.
Minijob-Grenze: Wir setzen uns dafür ein, die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren, indem wir diese an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln. Mit einer einmaligen Anhebung und anschließend jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung möchten wir Arbeitsanreize stärken. Denn mit steigenden Löhnen wächst dann auch die Minijob-Grenze an, so dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht reduziert werden muss, sondern konstant bleiben kann.
Keine Einschränkungen von befristeten Beschäftigungen: Die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schwieriger wird, brauchen Unternehmen Flexibilität. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen befristeter Beschäftigung bestehen, müssen hierbei für die öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten wie für die Privatwirtschaft. Das eigentliche Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im öffentlichen Dienst.