Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA begrüßt aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Hausrechts.

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Hotels müssen nicht alle Gäste aufnehmen und dürfen ein Hausverbot auch aus politischen Gründen aussprechen. Mit einem am 9. Oktober 2019 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den ehemaligen NPD-Präsidenten Udo Voigt (Az.: 1 BvR 879/12) entschieden. Der ehemalige NPD-Chef Udo Voigt muss nach langem Rechtsstreit sein Hausverbot in einem Wellnesshotel in Bad Saarow (Oder-Spree) akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte, laut Grundgesetz dürfe zwar niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Dass Voigt boykottiert oder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen worden sei, sei aber nicht ersichtlich. Die Richter wiesen deshalb seine Verfassungsklage ab. Voigt war von 1996 bis 2011 Vorsitzender der NPD. Im Dezember 2009 wollte er mit seiner Frau vier Tage in Bad Saarow am Scharmützelsee verbringen. Das Hotel bestätigte die Buchung zunächst, schrieb ihm aber später, dass ein Aufenthalt nicht möglich sei. Als Voigt nachhakte, erteilte ihm das Hotel ein Hausverbot. Seine politische Überzeugung sei nicht mit dem Ziel des Hauses vereinbar, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass jede Person selbst darüber bestimmen dürfe, unter welchen Bedingungen sie Verträge mit anderen abschließen will.

Der DEHOGA Bundesverband begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als „Stärkung des Hausrechts“. Der Hotelier und der Gastronom darf danach grundsätzlich entscheiden, wen er beherbergt und bewirtet – und wen nicht. „Das ist gut und richtig so. Denn das Eigentum und die unternehmerische Berufsfreiheit sind hohe Güter“, erklärt dazu DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Hotels und Restaurants können weder zivilrechtlich noch verfassungsrechtlich gezwungen werden, Verträge abzuschließen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit aufgrund der politischen Anschauung des Gastes zu Protesten, Spannungen im Betriebsablauf und Imageproblemen führen können.“

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts …