Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Phantomlohnrisiko bei Arbeit auf Abruf wächst - kein Bestandsschutz für Altverträge

Eine möglichst flexible und rechtssichere Vertragsgestaltung bei Aushilfskräften ist seit der gesetzlichen Neuregelung der Arbeit auf Abruf zu Jahresbeginn ein Dauerbrenner in den gastgewerblichen Unternehmen und bei der Rechtsberatung des DEHOGA. Leider hat es der Gesetzgeber den Unternehmen hier wahrlich nicht leicht gemacht: Wenn bei Abrufarbeit im Sinne von § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz keine Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gelten 20 Stunden als vereinbart.

Klar ist seit letzter Woche leider auch, dass die Sozialversicherungsträger keinen Bestandsschutz für die vor dem 1. Januar 2019 geschlossenen Verträge gewährleisten werden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben im seit einiger Zeit geführten Dialog mit der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) einen Bestandsschutz für Altverträge abgelehnt.

Demnach sollen für alle Verträge ohne festgelegte Arbeitszeit die im Gesetz vorgegeben fiktiven 20 Wochenstunden gelten. Damit wächst bei Teilzeitkräften das Risiko, dass Sozialversicherungsbeiträge auf Stunden nacherhoben werden, die tatsächlich nie gearbeitet wurden. Denn im Sozialversicherungsrecht gilt das sog. Entstehungsprinzip: Beiträge werden auf alle Entgelte geschuldet, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch gehabt hätte, egal ob sie tatsächlich ausgezahlt und abgerechnet wurden oder nicht („Phantomlohn“). Insbesondere bei Minijobbern ist das Risiko von hohen Nachzahlungen gegeben. Denn wenn fiktive 20 Wochenstunden beim 2020 geltenden Mindestlohn von 9,35 € zugrunde gelegt würden, müssten Sozialbeiträge auf rund 810 € monatlich gezahlt werden. Das liegt deutlich über der 450-Euro-Grenze und führt zu Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen. Das Nachzahlungsrisiko trägt im Wesentlichen der Arbeitgeber.

Der DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen dringend, mit allen Aushilfen und Minijobber schriftliche Arbeitsverträge zu schließen. Unterschiedliche Möglichkeiten, wie man dies arbeitsrechtlich korrekt und mit einiger Flexibilität tun kann, sind im HIER verlinkten, nochmals aktualisierten Merkblatt  beschrieben. Rechtsberatung im Einzelfall bieten die DEHOGA-Landesverbände für ihre Mitglieder.