Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Auswirkung 19% Mehrwertsteuer nach drei Monaten

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, teilt dem SWR am 27. März 2024 mit:

"Die Anhebung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie um zwölf Prozentpunkte zu Jahresbeginn hat viele unserer Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen. Die deutlich gestiegenen Kosten für Lebensmittel und Personal ließen ihnen keine andere Wahl. So sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe laut Statistischem Bundesamt im 4. Quartal 31,1% gegenüber dem 1. Quartal 2022 gestiegen. Lebensmittel sind seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs um 24,8% teurer geworden.

Nach drei Jahren Corona mit historischen Umsatzverlusten können derartige Kostensteigerungen nicht abgefangen werden. Die meisten Betriebe haben Preisanhebungen bereits vorgenommen, aber nicht alle. Einige warten auch noch ab. Ob, wann und in welchem Umfang für welche Speisen die Gastronomen die Preise erhöhen, ist abhängig von der Kostenentwicklung, vom Konzept des Betriebes, von den Gästen und vom Standort des Betriebes. Im Fokus steht für die Unternehmer, wirtschaftlich zu arbeiten und zugleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Spielräume für Investitionen gibt es derzeit kaum.  

Viele unserer Betriebe berichten von einer wachsenden Preissensibilität und Konsumzurückhaltung der Gäste. Gäste kommen seltener, sie konsumieren weniger und verzichten auf die Vorspeise oder den Nachtisch. Mit Freude stellen wir aber auch fest, dass zahlreiche Gäste unseren Betrieben die Treue halten. Ihnen ist das Treffen mit Freunden in der Kneipe und das Essen im Restaurant weiterhin als Auszeit vom Alltag sehr wichtig.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, lag der Umsatz im Januar 2,2% unter dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Januar 2019, dem letzten Monat vor der Corona-Pandemie, war er 14,0% niedriger (siehe Destatis-Zahlen vom 19. März https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_107_45213.html)

Die Steuererhöhung trifft kleine und mittlere Familienbetriebe insbesondere in ländlichen Regionen besonders stark.

Abschließend betonen wir: Essen muss einheitlich mit 7% besteuert werden. Es ist absurd, dass für das Essen in der Gastronomie wieder 19% Mehrwertsteuer gelten, während das Essen To Go, der Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin mit 7% besteuert wird. Diese Ungleichbehandlung muss endlich dauerhaft beseitigt werden."