Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
Die Regelung von 7% Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie galt befristet bis 31. Dezember 2023.
Unsere Argumente für eine einheitliche Besteuerung von Essen waren und bleiben gut. Unsere Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen“ stellt dar, warum die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie für alle die beste Lösung ist. Zusätzlich finden Sie hier die Stimmen aus der Politik (aus den Jahren 2022/2023); zudem verweisen wir auf unsere aktuelle Pressemitteilungen.
Die Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2024 trifft Millionen von Menschen in unserem Land – gastgewerbliche Unternehmer, Mitarbeiter, jeden einzelnen Gast und dabei insbesondere die vielzitierten Gering- und Normalverdiener sowie Eltern und Schüler, Angestellte und Arbeiter, Patienten und Pflegebedürftige.
Die Folgen sind massiv.
Es ist absurd, dass für das Essen in der Gastronomie wieder 19% Mehrwertsteuer gelten, während das Essen To Go, der Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin mit 7% besteuert wird.
Diese Ungleichbehandlung muss endlich dauerhaft beseitigt werden!
Wir wollen, dass die Gastronomie auch in Zukunft facettenreich und lebendig bleibt. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat und Kultur.
Denn: Attraktive Innenstädte wie auch lebenswerte ländliche Räume gibt es nur mit Restaurants und Gasthäusern, Cafés und Biergärten. Unsere Betriebe sind Treffpunkte für Alt und Jung, Orte des Zusammenkommens, der Kommunikation – und für den sozialen Zusammenhalt wichtiger denn je. Sie stehen für regionale Identität und Heimat, Genuss und Lebensqualität. Kurzum: Unsere Branche ist das Gesicht unseres Landes und ein wichtiger Anker der Gesellschaft. Nie wurde deutlicher als in den Monaten des Lockdowns: Unsere öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant.
Wir wollen, dass für Normalverdiener und Familien auch in Zukunft ein Gaststättenbesuch bezahlbar ist. Eine Steuererhöhung bedeutet einen Preisschock für unsere Gäste.
Denn: Bisher konnten die Betriebe die enormen Kostensteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und Personal zumindest teilweise über den reduzierten Steuersatz abfedern. Doch dafür gäbe es keine Reserven mehr. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer müsste die Branche 1:1 über höhere Preise an die Gäste weitergeben – und weiter steigende Kosten kommen noch hinzu. Dies würde zu erheblichen Preissprüngen führen. Dann würden sich das Essengehen viele unserer Gäste nicht mehr leisten können. Die Folge wären erhebliche Verluste bei Deutschlands Gastgebern und ihren Lieferanten. Und wenn Umsatz auf breiter Front wegbräche und Existenzen vernichtet würden, zöge auch der Staat den Kürzeren.
Wir wollen, dass sich die Mitarbeiter in unserer Branche wohl fühlen. Im Gastgewerbe sind über zwei Millionen Menschen beschäftigt.
Denn: Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv, auf den gleichen Umsatz kommen in unserer Branche über viermal so viele Beschäftigte wie im Lebensmitteleinzelhandel. Die 7% haben den Betrieben die Spielräume gegeben, Personalkostensteigerungen von über 20% teilweise aufzufangen. Die Pandemie mit neun Monaten Lockdown hatte auch den gastgewerblichen Arbeitsmarkt mit voller Wucht getroffen. Unsere Branche knüpft jetzt wieder an die Beschäftigungserfolge der Vergangenheit an und schafft attraktive Arbeitsplätze – für Fach- und Arbeitskräfte aus der Region und aus aller Welt. Das darf nicht behindert werden. Das Gastgewerbe bietet vielfältige Chancen und leistet wertvolle Integration.
Wir wollen, dass wir weiterhin in nachhaltige und umweltschonende Lösungen investieren können. Dafür brauchen wir Spielräume. Es sind unsere Restaurants, die auf regional erzeugte Produkte von Lieferanten aus der Umgebung setzen und damit nachhaltig wirtschaften. 7% helfen, einen Beitrag für regionale, gesunde und ausgewogene Ernährung zu leisten.
Denn: Es wäre auch absurd, wenn im Restaurant frisch zubereitetes Essen auf dem Porzellanteller im Vergleich zum verpackten Essen beim Lieferservice oder zu den Fertiggerichten aus dem Supermarkt mit einer höheren Steuer bestraft würde. Das wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend. Dabei ist die Reduzierung von Verpackungsmüll das Gebot der Stunde. Für das Funktionieren regionaler und nachhaltiger Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft, dem Handwerk und Handel haben unsere Betriebe zudem eine sehr hohe Bedeutung.
Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. Supermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie – warum sollten wir dabei wieder steuerlich benachteiligt werden?
Denn: Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7% erhoben werden. Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser ist es von zentraler Bedeutung, dass für Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft 7% Mehrwertsteuer gelten.
Wir wollen, dass das Essen in der Kita und Schule gesund und finanzierbar bleibt. Damit unsere Kinder auch hier lernen können, was gute Ernährung bedeutet – unabhängig vom sozialen und finanziellen Background.
Denn: Das gemeinsame Essen in Schule oder Kita ist so viel mehr als pure Nahrungsaufnahme. Hier wird der Grundstein gelegt für das spätere Essverhalten. 7% Mehrwertsteuer geben den Anbietern mehr finanzielle Möglichkeiten für den Kauf frischer, regionaler wie ökologisch erzeugter Lebensmittel. Eine Steuererhöhung auf 19% steht im krassen Widerspruch zu den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung. Schulen und Kitas, Eltern und Kinder wie auch die Kita- und Schulverpfleger benötigen jetzt dringend Planungssicherheit.
Wir wollen, dass unsere Gastronomie in Deutschland im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn genauso wertschätzend behandelt wird.
Denn: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants ist in der EU nicht die Ausnahme, sondern die Regel. In aktuell 23 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Das ist nachhaltig, fair und gerecht. Das muss auch für das Essen in Restaurants in Deutschland gelten.
©DEHOGA 09/2024
Erklärvideo zur alten Rechtslage mit 19% MwSt. In dem Video wird veranschaulicht, weshalb einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Speisen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, gerecht sind. An die Richtigkeit der Argumente aus unserer Kampagne "Fair schmeckt´s besser" 2012 hat sich nichts geändert.