Die folgenden Hinweise beschreiben Maßnahmen, die sich als gute Führung im Bereich der Arbeits- und Organisationsgestaltung in Hotels und Gaststätten bewährt haben:
- Arbeitsaufgaben sind konkret beschrieben. Sie haben mit den Beschäftigten konkret vereinbart – möglichst schriftlich in Stellen-, Arbeitsbeschreibungen, Arbeitsanweisungen –, welche Aufgaben und Weisungsbefugnisse sie in ihrem Arbeitsbereich haben. Die Beschreibung der Tätigkeit sollte in einem persönlichen Gespräch möglichst jährlich aktualisiert werden.
- Beschäftigte sind auf die Standards verpflichtet. Sie haben die Beschäftigten auf die Standards verpfl ichtet – zum Beispiel Verpflichtung zu qualitätsbewusstem, sicherem und hygienischem Arbeiten; Verpflichtung zur Information anderer; Verhalten gegenüber Gästen; Beteiligung an Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme. Muster-Handlungsstandards nutzen [Standards_Fuehrung.doc] [Standards_Wellnessbereich.doc] [Standards_Allgemein.doc] [Standards_Empfang.doc] [Standards_Haustechnik.doc] [Standards_Housekeeping.doc] [Standards_Kueche.doc] [Standards_Restaurant.doc]
- Beschäftigte sind ihren Fähigkeiten entsprechend und leistungsfördernd eingesetzt. Sie setzen Ihre Beschäftigten so ein, dass sie möglichst wenig über- und unterfordert sind. Sie berücksichtigen die individuellen Erfahrungen und Fähigkeiten der Beschäftigten – zum Beispiel Qualifi kationsnachweise, körperliche Eignung/arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche oder werdende Mütter. Sie achten darauf, dass keine einseitigen Belastungen auftreten – zum Beispiel durch Mischarbeit, Rotation, Pausenregelunge.
- Arbeitszeiten sind funktional eingeteilt. Sie haben die Arbeitszeiten so festgelegt, dass alle Arbeitsaufgaben ohne Über- oder Unterforderung erledigt werden können und dass keine unnötigen Leerzeiten entstehen beziehungsweise dass die Leerzeiten für Routinetätigkeiten und Weiterbildung genutzt werden (Leerzeiten zu Lernzeiten machen). Möglichkeiten, das zu erreichen, sind zum Beispiel ein gestaffelter Dienstplan nach Arbeitsanfall, klare Pausenregelungen, flexible Arbeitszeitsysteme (Mischung von Vollzeitarbeit, Saisonarbeit, Teilzeitarbeit, Aushilfen, Zeitarbeit über Zeitarbeitunternehmen), rechtzeitige Urlaubsplanung – Urlaubssperren in Saisonwochen. Bei der Zeiteinteilung berücksichtigen Sie nach Möglichkeit die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Beschäftigten. Sie geben die Dienstpläne rechtzeitig bekannt.
- Weiterentwicklung und Weiterbildung der Beschäftigten werden gefördert. Sie haben den Bedarf und die Möglichkeiten für die Weiter- und Fortbildung mit den Beschäftigten gemeinsam besprochen und festgelegt. Auch Online-Angebote nutzen.
- Vielfalt fördert Produktivität, Kreativität und Zufriedenheit. Sie achten darauf, dass bei der Besetzung der Führungsaufgaben und der Teams keiner diskriminiert wird. Sie bieten auch älteren Beschäftigten eine Perspektive, um deren Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen. Organisationshilfe „Erfahrungen nutzen“
Sie nutzen die Angebote der speziell für touristische Betriebe entwickelten Initiative „Servicequalität“ als eigenes Qualitätsmanagement. Ihr Vorteil dabei: Das System ist erprobt, mehr als 1.000 Hotels und Gaststätten sind bereits dabei und die Teilnahme ist auch für Kleinbetriebe sehr gut geeignet.