Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
Die Corint Media (vormals VG Media) ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Medienunternehmen. Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater TV- und Radiosender.
Berlin, Dezember 2024 – Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben sich nach langen Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Dieser regelt die Vergütung für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen an bereitgestellte Empfangsgeräte und/oder die öffentliche Wiedergabe dieser Programme durch Zuführung von Sendesignalen an bereitgestellte Empfangsgeräte in Gastzimmern von Beherbergungsbetrieben („Hotelsendetarif“). Der Gesamtvertrag schließt nahtlos an die bisherige Regelung an und hat eine Laufzeit vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028.
Die Verhandlungsergebnisse unterstreichen die zentrale Rolle der BVMV als starke Interessenvertretung für eine Vielzahl von Musiknutzern. Dank des Einsatzes der BVMV/DEHOGA bleiben die Kostensteigerungen für Mitglieder moderat.
Seit 2020 hat der aktuelle Tarifsatz von 6,32 Euro (zzgl. USt.) pro Jahr und Zimmer ohne Erhöhung gegolten. Nunmehr standen wieder Tarifanpassungen an. Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte die BVMV/DEHOGA die in diesem Jahr neu gestellte Forderung der Corint Media erheblich reduzieren und sich auf Vergütungsanpassungen in zwei Stufen über vier Jahre einigen:
Die Beträge beinhalten bereits den Gesamtvertragsrabatt von 20%, von dem die BVMV-/DEHOGA-Mitglieder profitieren. Im Vergleich dazu bleibt der Tarif für Nichtmitglieder entsprechend höher und wird separat durch Corint Media bekanntgegeben.
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch die GEMA, die als Inkassobevollmächtigte für Corint Media agiert. Bei unterjährigem Beginn oder Ende eines Einzelvertrages wird der Betrag anteilig berechnet.
Weitere Informationen zum Gesamtvertrag/Tarifen finden Sie hier.