Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
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Die GVL ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller, Schauspieler). Die GEMA übernimmt für die GVL das Gebühren-Inkasso. Die Gebühren für die GVL betragen grundsätzlich 20 Prozent der jeweiligen GEMA-Tarife. Für die Tarife von Hörfunk, Fernsehen und Großbildschirmen sowie für den Discothekentarif beträgt der GVL-Aufschlag 26 Prozent. DEHOGA-Verbandsmitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.
Millionenbelastungen abgewehrt – OLG München weist GVL-Klage zurück
Das ist ein großer Erfolg für alle Musikveranstalter und Musiknutzer in Deutschland. Nach einem Instanzenmarathon hat das OLG München im Oktober 2015 mit seinem Urteil den utopischen Forderungen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) eine klare Absage erteilt und die bisherigen Gebühren als angemessen bestätigt. Das ist ein klares Signal gegen die ausufernde Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften.
Mehr Infos dazu in der Pressemitteilung.