Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Seit Ende letzter Woche gibt es in den betroffenen Branchen, aber auch unter Steuerberatern, in den Medien und der Politik eine intensive Diskussion zur Begrenzung bestimmter Corona Hilfsprogramme auf die sog. ungedeckten Fixkosten. Aufgrund der berechtigten Verärgerung betroffener Unternehmen und der bis dahin absolut unzureichenden Kommunikation der zuständigen Ministerien hatte der DEHOGA zum wiederholten Male eine deutliche und verständliche Erläuterung dieser Thematik angemahnt. Dem ist das Bundeswirtschaftsministerium – endlich – durch FAQs zu den beihilferechtlichen Fragen der Hilfsprogramme am Freitag und durch Pressemitteilung am Montag nachgekommen (DEHOGA compact berichtete).
Es gibt weiterhin politisch mehrere große Baustellen im Zusammenhang mit dem Beihilferecht, bei denen der DEHOGA intensiv daran arbeitet, die Bedingungen für die Branche zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung der Beihilfegrenzen für die EU-Kleinbeihilfenregelung und die EU-Fixkostenregelung sowie die Notifizierung der November- und Dezemberhilfe extra durch die EU-Kommission. Sobald es hier belastbare Ergebnisse gibt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Bezüglich der Begrenzung von Hilfsprogrammen durch das Erfordernis des Nachweises ungedeckter Fixkosten sind uns aber zwei Klarstellungen wichtig, denn missverständliche Medienberichte hatten in den letzten Tagen bei vielen Betrieben, aber auch bei Steuerberatern für Verunsicherung gesorgt: