Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Thema Trinkgeld

Welche populären Irrtümer zum Thema Trinkgeld möchten Sie endlich mal korrigieren?

Trinkgelder sind in Deutschland ein freiwilliges Dankeschön der Gäste für guten Service der Mitarbeiter. Ganz klar: Der Gast entscheidet individuell, wann er ein Trinkgeld gibt und wenn ja in welcher Höhe. Insofern gibt es auch nicht die allgemeinen Irrtümer. Die Trinkgeldsumme wird sicherlich auch davon abhängig sein, wie umfangreich und persönlich die Serviceleistung im Restaurant und Hotel gewesen ist und wie diese vom Gast ganz persönlich empfunden und bewertet wird.

Wo hinterlässt man am besten das Trinkgeld fürs Zimmermädchen? Auf dem Kopfkissen oder...?

Dazu gibt es vom DEHOGA keine Empfehlungen. Viele Gäste legen das Trinkgeld auch auf den Schreibtisch oder den Nachttisch.

Wenn ich mit dem Service unzufrieden bin: Wie kann ich das dem Kellner professionell kommunizieren? Oder nichts sagen und lieber mit 0 EUR Trinkgeld "bestrafen"?

Redenden Menschen kann geholfen werden. Wenn Sie mal mit dem Service oder dem Essen nicht zufrieden sind, sagen Sie das dem Servicepersonal oder dem Wirt. Der Wirt ist dann glücklich, wenn es seine Gäste auch sind.

Empfehlen Sie Ihren Mitgliedern, Trinkgeld unter allen Mitarbeitern zu verteilen - oder gehört es allein der Bedienung bzw. dem Zimmermädchen?

Wie in einem Betrieb mit Trinkgeldern umgegangen wird, bestimmt der Unternehmer oder Betriebsleiter. Häufig gibt es auch Regelungen – über mündliche Verabredungen, den Arbeitsvertrag oder über Betriebsvereinbarungen – wonach Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse fließen und anschließend unter allen Kollegen aufgeteilt werden (auch „Tronc-System“ genannt) oder in einem Topf landen und für gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden. Gastronomie ist Teamarbeit und so profitieren auch Servicemitarbeiter, die nicht kassieren dürfen, oder die Kollegen, die in der Küche ihr Bestes geben, von den Trinkgeldern der zufriedenen Gäste.

Muss Trinkgeld versteuert werden? Falls ja: Mal ehrlich: Das kann doch niemand kontrollieren...

Trinkgelder sind nicht Bestandteil der Vergütung, sondern Zuwendungen eines Dritten. Sie müssen weder versteuert noch verbeitragt werden. Das war übrigens eine langjährige Forderung des DEHOGA, die 2002 endlich erfüllt wurde.

Wie viel Trinkgeld bekommt eine Bedienung, wenn man Trinkgeld per Kreditkarte zahlt? Weil den Gaststätten entstehen ja Transaktionskosten dadurch...

Werden Trinkgelder über die ec-oder Kreditkartenabrechnung an den Mitarbeiter gezahlt, so müssen diese separat erfasst und dann wie vereinbart verwendet werden. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht zu einer Vermischung von baren und unbaren Geldbeständen und damit zu falschen Kassenbeständen kommen darf. Darüber ist zu berücksichtigen, dass bei Kartenzahlungen so genannte Transaktionsgebühren auf den Gesamtumsatz erhoben werden. Das heißt, der Gastronom bezahlt auch auf das Trinkgeld für den Mitarbeiter die Kreditkarten- oder EC-Gebühren. Aus diesen Gründen bevorzugen viele Betriebe, dass das Trinkgeld möglichst in bar gegeben wird – auch wenn die Rechnung selbst mit ec- oder Kreditkarte bezahlt wird.