Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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DEHOGA-Statement zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen

Auszug aus dem Print-Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 21. März 2025:
Diese Standardfrage beim Bäcker dürfte bald an abrechnungstechnischer Relevanz verlieren, denn CDU und CSU wollen die Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf sieben Prozent senken. Momentan gilt für Speisen, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, ein Steuersatz von 19 Prozent, für Essen aus dem Supermarkt oder zum Mitnehmen werden hingegen nur sieben Prozent fällig. Während der Pandemie galten die sieben Prozent vorrübergehend als Ausnahme auch für die Gastronomie, um die von der Corona-Beschränkungen stark betroffenen Betriebe zu unterstützen. Seit Anfang 2024 sind nun wieder 19 Prozent fällig. Ökonomen des Mannheimer Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW hatten ausgerechnet, dass dem Staat durch den reduzierten Steuersatz rund drei Milliarden Euro pro Jahr entgehen würden. Auf zehn Jahre gerechnet wären es sogar 38 Milliarden Euro, weil die Forscher von steigenden Umsätzen ausgehen. Sie kritisieren, dass hauptsächlich Besserverdiener von einer Steuerermäßigung profitieren würden, weil sich viele ärmere Bürger ohnehin keinen Restaurantbesuch leisten könnten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hingegen hatte monatelang für die Beibehaltung der Sieben-Prozent-Steuer lobbyiert. Ein Argument ist, dass das Essen in Schulen und Kitas von guter Qualität und trotzdem bezahlbar bleiben müsse. Das sei mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz kaum zu gewährleisten. Außerdem hätten Supermärkte ihr Angebot an verzehrfertigen Speisen massiv ausgebaut, auf die sie nur sieben Prozent zahlen müssen. Das sei unfair. Zunächst schien die Lobbyarbeit der Gastronomen Erfolg zu haben. Sowohl Christian Lindner (FDP) als auch Olaf Scholz (SPD) sprachen sich für die Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes aus. Doch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 fehlte auf einmal viel Geld im Bundeshaushalt und damit der Spielraum für Steuererleichterungen. Nun soll die Gastrosteuer doch wieder sinken. Unklar ist, ob die Gastronomen den Vorteil an die Kundschaft weiterreichen oder nur selbst profitieren.