Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Thema elektronische Zeiterfassung

„Insbesondere in größeren Unternehmen und Betrieben ist die elektronische Erfassung der Arbeitszeit verbreitet und sinnvoll, damit Mitarbeiter und Arbeitgeber den Überblick behalten. Rund 23 % der gastgewerblichen Betriebe haben zwei Beschäftigte oder weniger. In Kleinbetrieben sind Anschaffung und Pflege elektronischer Systeme mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und sie bringen keinen Mehrwert. Das Bundesarbeitsministerium selbst geht von mehreren Hundert Millionen Euro Bürokratiekosten aus. Mit Erleichterung hat der DEHOGA Bundesverband daher zur Kenntnis genommen, dass im aktuellen Kabinettsentwurf die Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung nicht mehr enthalten ist. Vernunft und Realitätssinn haben sich offenbar durchgesetzt.“