Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Thema Mindestlohnerhöhung

Fakt:

Der Mindestlohn steigt zum 1. Juli von aktuell 9,82 Euro brutto pro Stunde auf 10,45 Euro. So hatte es noch die mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte unabhängige Mindestlohnkommission beschlossen. Zum 1. Oktober soll die Lohnuntergrenze dann per Gesetz auf zwölf Euro angehoben werden.

Der DEHOGA sieht einen Verstoß gegen die Tarifautonomie und eine Entwertung der bewährten Arbeit der Kommission.

DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärt:

„Faire und angemessene Löhne sind wichtig und notwendige Voraussetzung für einen funktionierenden Arbeitsmarkt. Die nun von der Ampelkoalition beschlossene gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde führt zu einer massiven Personalkostensteigerung und erzeugt einen starken Druck auf das gesamte Lohngefüge. Laut einer DEHOGA-Umfrage, an der sich mehr als 7000 Betriebe beteiligten, bedeutet die staatliche Anhebung des Mindestlohns für die Mehrzahl der Unternehmen Personalkostensteigerungen zwischen 15 bis 25 Prozent.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns steht zudem im Widerspruch zur erklärten Absicht der Ampelkoalition, die Tarifautonomie stärken zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Es handelt sich vielmehr um einen gravierenden Eingriff in die Tarifautonomie. Grundsätzlich geht es dabei auch um die Frage, wer künftig zuständig für die Festsetzung von Löhnen und Gehältern in Deutschland ist. Aus unserer Sicht muss es Aufgabe der zuständigen Tarifparteien sein und bleiben, Löhne verantwortungsvoll und regional differenziert festzusetzen. Arbeitsplätze schaffen in diesem Land die Unternehmen, die auch verantwortlich für die angemessene, faire und leistungsgerechte Entlohnung ihrer Beschäftigten sind.“