Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zu Corona-Lockerungen

Anlässlich einer Anfrage des RND teilte der DEHOGA mit

Wie bewerten Sie den Wegfall der Maskenpflicht und der 3-G-Regeln in der Gastronomie- und in der Hotelbranche?

Die große Mehrzahl unserer von den Corona-Einschränkungen besonders hart getroffenen Betrieben sieht die Erleichterungen bei den Corona-Auflagen positiv. Viele Gastronomen und Hoteliers begrüßen das Ende der Maskenpflicht und den Wegfall von Zugangsregelungen, Maßnahmen, die ja in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit Wochen nicht mehr gelten. Gleichwohl gibt es Unternehmer, die an Maskenpflicht und 3G, zumindest vorerst, noch festhalten.

Wie reagiert der Großteil der Gäste? Tragen diese freiwillig weiterhin eine Maske?

Wie in der Gesamtbevölkerung gibt es auch Gäste, die ihre Maske freiwillig weitertragen. Wichtig ist hier Toleranz. Jeder hat seine Gründe, die es zu akzeptieren gilt.

Welche und wie viele Gastronomiebetriebe/Hotels machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und führen die Maskenpflicht und die 3G-Kontrollen fort?

Laut unserer aktuellen DEHOGA-Umfrage (Umfragezeitraum 1. bis 4. April) halten 16,2 Prozent der Betriebe an der Maskenpflicht für Gäste fest. Die 3G-Regelung wenden noch 12,1 Prozent der Betriebe an.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht gilt aufgrund regionaler Hotspot-Regeln in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich gilt in Hamburg die 2G-Plus-Regelung bei Tanzveranstaltungen, Mecklenburg-Vorpommern führt die 3G-Regelung für das Gastgewerbe fort.

 

Wie funktioniert das? Kommt es zu mehr Konflikten mit Gästen?

Wenn ein gastgewerblicher Unternehmer an der Maskenpflicht und gegebenenfalls auch an Zugangsregelungen festhält, sind dies individuelle Entscheidungen im Rahmen des Hausrechts. Es kommt dann auf eine klare Kommunikation gegenüber den Gästen an. Das ist das A und O.

Gibt es auch Gastronomiebetriebe oder Hotels, die die Maskenpflicht nur für die Beschäftigten vorschreiben?

Das Wegfallen der Maskenpflicht für Gäste bedeutet nicht automatisch auch das Wegfallen der Maskenpflicht für die Mitarbeiter. Darüber entscheidet der Gastronom mit Blick auf seine konkrete Betriebssituation. Laut unserer aktuellen DEHOGA-Umfrage hält fast jeder zweite Betrieb noch an der Maskenpflicht für Mitarbeiter fest.

Wie ergeht es den Beschäftigten im Service? Tragen viele trotzdem Masken - aus Angst vor einer Ansteckung?

Das Tragen der Maske wird von den Mitarbeitern individuell unterschiedlich gesehen. Viele tun ist, weil es vorgeschrieben ist, andere entscheiden sich freiwillig dafür. Es bleibt abzuwarten, was die nächsten Wochen mit hoffentlich weiter sinkenden Inzidenzen bringen.