Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Digitales Trinkgeld

Anlässlich einer Anfrage der Süddeutschen Zeitung zum Thema digitales Trinkgeld erklärt Rechtsanwalt Jürgen Benad, Geschäftsführer des DEHOGA Bundesverbandes und Rechtsexperte:

"Trinkgelder sind ein freiwilliges Dankeschön zufriedener Gäste. Der Gast entscheidet individuell, ob und, wenn ja, in welcher Höhe er den Mitarbeitern vor und hinter den Kulissen eines gastronomischen Betriebes Trinkgeld zukommen lassen möchte. Üblicherweise beträgt das Trinkgeld zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme, selten bis zu 15 Prozent. Dabei fällt das Trinkgeld bei kleineren Beträgen oftmals prozentual höher aus als bei einer höheren Rechnungssumme. Ohne Zweifel nehmen auch in diesem Bereich digitale Zahlungsmöglichkeiten zu. Immer Menschen sind bargeldlos unterwegs. Technologische Innovationen bieten neue Möglichkeiten. Viele Gäste schätzen das einfache Geben von Trinkgeld über entsprechende Buttons auf Kartenlesegeräten mit vordefinierten Prozentbeträgen."