Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Döner-Streit

Auszüge der Statements von DEHOGA-Hauptgeschäftsfüherin Ingrid Hartges anlässlich einer Anfrage der FUNKE Mediengruppe im August 2024.

Morgenpost Artikel "Tradition statt Vielfalt: Gemüse-Döner vorm Aus? Initiative empört Kebab-Verkäufer"

Die Gastronomie ist wegen einer möglichen Überregulierung auf der Zinne – sogar aus den eigenen Reihen der Döner-Anbieter. Sowohl der Verein Türkischer Dönerhersteller in Europa (ATDID) als auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) haben bereits Einspruch bei der EU-Kommission eingelegt. "Die Vielfalt des Döners muss erhalten bleiben", fordert Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin der Dehoga.

"Wenn dem Antrag vom 24. April 2024 stattgegeben würde, hätte das gravierende Konsequenzen für gastronomische Betriebe wie Verbraucher", meint sie. Dabei gehe es explizit nicht um die Frage von Qualitätsstandards, sondern darum, was in Deutschland unter einem Döner zu verstehen ist, sagt Hartges. Döner-Gerichte müssten umbenannt und neu bezeichnet werden. Dies wäre mit Unklarheiten, Intransparenz und Rechtsunsicherheiten verbunden.

Döner: Politiker stellen sich überraschend gegen den Antrag

Der Döner in Deutschland enthalte andere Zutaten und folgt anderen Herstellungsweisen als jenen, die in dem Antrag genannt werden. "Was hierzulande unter einem Döner oder Döner Kebab zu verstehen ist, beschreiben klar und detailliert die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission", unterstreicht die Dehoga-Chefin. „Diese Anforderungen sind in Deutschland gelernt, akzeptiert und beliebt.

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