Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


(Kostenloses) Leitungswasser in der Gastronomie

Rechtsanwalt Jürgen Benad, Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband und Rechtsexperte erklärt zum Thema (kostenloses) Leitungswasser in der Gastronomie:

"Es besteht in der Gastronomie in Deutschland kein Anspruch auf kostenloses Leitungswasser. Der Gast, der im Restaurant speist, kann um ein Glas oder eine Karaffe Leitungswasser bitten. Das heißt aber nicht, dass der Gastronom dieses im Fall der Erfüllung der Bitte kostenlos serviert. Auch der Service von Leitungswasser ist eine gastgewerbliche Leistung, für die Kosten entstehen. Das Glas wird zur Verfügung gestellt, serviert, gespült. Die Servicekraft muss bezahlt werden, für das angenehme Ambiente im Restaurant fallen Betriebskosten an. Man stelle sich vor, 15 durstige Radfahrer nehmen auf der Sonnenterrasse Platz und bestellen je einen halben Liter Leitungswasser.

Grundsätzlich ist die Preis- und Angebotsgestaltung ein hohes unternehmerisches Gut. Ein Gastronom kann selbstverständlich das Glas Leitungswasser zum Espresso – was zum Teil auch in Deutschland geschieht – oder auch auf Nachfrage zur Einnahme eines Medikamentes, gratis anbieten. Der Gastronom wird mit Blick auf die konkrete Situation eine gastorientierte und passende Entscheidung treffen. Vorgaben oder Empfehlungen vom DEHOGA gibt es dazu nicht."

Weiterführende Informationen unter:Verbandsinitiative "Ja zum Naturprodukt Mineralwasser!"Positionierung zu aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene