Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zu Corona-Lockerungen

Anlässlich einer Anfrage der PNP teilte der DEHOGA mit:

Frage: Nach den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels: Sind Sie erleichtert, dass sich der Lockerungszug in Bewegung setzt?

Hartges: Absolut. Wir begrüßen die dort gefassten Beschlüsse. Es ist richtig und konsequent, dass die Spitzen der Länder und die Bundesregierung sich entschieden haben, sukzessive zu lockern. Damit gilt für Restaurants und Hotels spätestens  ab dem 4. März die 3G-Regel. Ich gehe aber davon aus, dass einige Länder ihre Verordnungen schon früher ändern. Gut ist darüber hinaus, dass dann ab dem 20. März nahezu alle Beschränkungen enden sollen.

Frage: Handelt die deutsche Politik womöglich etwas spät mit den Öffnungen?

Hartges: Clubs und Discotheken waren geschlossen, aber die große Mehrzahl der Betriebe blieb geöffnet, allerdings mit erheblichen Auflagen. Die Omikron-Welle war im Ausland schon früher da, seit Wochen gelten dort jedoch so gut wie keine Beschränkungen mehr. Es war überfällig, dass die Politik jetzt gehandelt hat.

Frage: Enttäuscht es Sie, dass für das Gastgewerbe die Lockerungen erst am 4. März greifen und nicht schon früher?

Hartges: Wir hatten in der Tat gefordert, unverzüglich von 2G und 2G-Plus auf 3G zu wechseln, also den Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete. Entscheidend ist, dass dies jetzt zeitnah bis spätestens 4. März von allen Ländern in Kraft gesetzt wird.

Frage: Wie sieht es mit Masken- und Testvorgaben aus, die ja womöglich noch einige Zeit länger gelten könnten?

Hartges:  Von entscheidender Bedeutung ist, welche Maßnahmen den Ländern im Rahmen der jetzt geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetztes noch zugestanden werden. Dies wird sich in den nächsten Wochen entscheiden.

Frage: Wie gehen Sie mit der Debatte um, die Corona-Hilfen an die Betriebe nun zügig zurückzufahren?

Hartges: Wir begrüßen, dass die Hilfen, speziell die Überbrückungshilfe 4 und die Sonderregelungen zur Kurzarbeit, bis Ende Juni verlängert wurden. Unsere Branche ist schließlich, ebenso wie die Veranstalter und die Kulturbranche, unverschuldet in diese Notlage gekommen. Es ist nur konsequent,  dass hart betroffenen Unternehmen weiter geholfen wird. Die Antragsberechtigung liegt nur vor, wenn der Nachweis eines Umsatzrückgangs von mindestens 30 Prozent erbracht wird. Dann gibt es Fixkosten-Zuschüsse. . Die Betriebe selbst wollen ja, sobald es wieder läuft, auf staatliche Hilfen nicht dauerhaft angewiesen sein. Es gibt allerdings Betriebe, zum Beispiel die Tageshotellerie oder Eventcaterer, da springt die Nachfrage nicht von heute auf morgen wieder an. Veranstaltungen benötigen einen entsprechenden Vorlauf. Diese Betriebe dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden. Das wäre widersinnig.

Frage: Haben Sie einen Überblick, wie viel Personal ihre Branche als Folge der Corona-Pandemie verloren hat?

Hartges: Wir haben rund 100 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verloren. Die Zahlen waren im Mai 2021 noch höher. Die Entwicklung zeigt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wieder zu uns zurückgekommen sind. Fakt ist aber auch: Wir hatten schon vor der Pandemie einen Personalmangel. Wir müssen daher alles dransetzen, diese Lücken zu füllen, damit unsere Gäste nicht nach der Pandemie mancherorts vor verschlossenen Türen stehen. Da ist auch die Politik gefordert. Schließlich haben die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, die Fachkräfte-Zuwanderung zu erleichtern. Es ist aber ein ganzes Bündel von Maßnahmen notwendig.   Auch die Betriebe selbst müssen das ihre tun, um für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv zu sein und zu bleiben.

Den Artikel der Passauer Neuen Presse finden Sie hier.