Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Umgang mit No-Shows in der Gastronomie

Anlässlich einer Anfrage der Badischen Zeitung am 05. Juli 2024 teilt der DEHOGA Bundesverband mit:

Mit dem Problem, dass Gäste reservieren und dann nicht erscheinen, haben leider auch viele Restaurants zu kämpfen. Genaue Zahlen oder Erfahrungswerte liegen uns allerdings nicht vor.

Insbesondere für Restaurants mit einer kleineren Anzahl von Tischen, mit einem besonders hochwertigen Speisenangebot (Fine-Dining) sind leere Tische sehr ärgerlich. Hier werden häufig Gerichte mit einem sehr hohen Wareneinsatz angeboten, meist frisch zubereitet, die Reservierungszeiten sind lang, Laufkundschaft fehlt. Es ist oft nicht möglich, den frei gewordenen Tisch spontan an andere Gäste zu vergeben. Mit Blick auf den weiter steigenden Kostendruck sehen sich die Betriebe deshalb vermehrt gezwungen, darauf mit einer „No-Show-Gebühr“ zu reagieren. Viele Betriebe notieren sich auch die Telefonnummer der Gäste und fragen am besten am Tag der Reservierung noch einmal nach, ob es dabei bleibt. Es gibt zudem Lokale, die gar keine Reservierungen mehr anzunehmen. Der Unternehmer entscheidet darüber mit Blick auf seine Gäste und sein Konzept. Empfehlungen vom DEHOGA gibt es nicht.

In diesen Fällen bleiben die Unternehmer auf den Kosten für den Personaleinsatz und die eingekauften Lebensmittel sitzen. Dem betroffenen gastronomischen Betrieb können dadurch teils erhebliche Umsatzausfälle entstehen.

Der Gastronom kann eine Gebühr erheben. Dabei wird in der Regel berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt der Tisch abgesagt wurde. Der Unternehmer muss den Gast bei der Reservierung jedoch darüber aufklären, welche Konsequenzen im Falle des Nichterscheinens drohen.

Wie uns unsere Betriebe berichten, haben „No-Shows“ oder sehr kurzfristige Absagen in den letzten Jahren zugenommen.

Oft sind sich die Gäste, die ohne Absage einen reservierten Tisch nicht in Anspruch nehmen, nicht bewusst, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist. Wir appellieren deshalb an die Gäste, den Betrieb schnellstmöglich über die Absage zu informieren. Das ist nur fair. Natürlich kann es vorkommen, dass Gäste spontan zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen können. Dann ist beim Umgang mit Stornogebühren in Restaurants gutes Fingerspitzengefühl hilfreich. Stammgäste will kein Unternehmer verlieren.