Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Aufgrund der zunehmenden Ausweitung des Coronavirus in Deutschland und der immer stärker werdenden Auswirkungen auf die Wirtschaft hat die Große Koalition substanzielle Verbesserung beim Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Bereits am 13. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat diese abgesenkten Voraussetzungen und erweiterten Leistungen beschlossen. Die entsprechende Rechtsverordnung soll unmittelbar folgen. Am 16. März 2020 hat Bundesarbeitsminister Heil informiert, dass die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen und auch rückwirkend ausgezahlt werden.
Zur telefonischen Erreichbarkeit hat die Bundesagentur für Arbeit am 17. April 2020 informiert, dass aufgrund des hohen Anrufaufkommens das Telefonnetz ihres Providers überlastet sei. Es wird darum gebeten, Anrufe auf Notfälle zu beschränken. Die Arbeitsagenturen würden derzeit auch lokale Rufnummern schalten. Diese würden örtlich bekannt gemacht.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Betrieben, die Kurzarbeit nach den angekündigten neuen Regelungen machen wollen und die notwendigen Unterlagen und Nachweise zusammenhaben, jetzt die Kurzarbeitsanzeige online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit abzugeben.
Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem Betriebsschließungen bzw. massive betriebliche Einschränkungen nach und nach in allen Bundesländern Realität werden. Daher ist es jetzt zur Rettung der Betriebe und der Arbeitsplätze elementar wichtig, dass die Arbeitsagenturen die Antragsverfahren auf Kurzarbeitergeld schnell, unbürokratisch und pragmatisch durchführen und das Kurzarbeitergeld schnell auszahlen, um Liquidität der Betriebe und damit Arbeitsplätze zu sichern. Darauf wird der DEHOGA politisch weiter hinwirken.
Mit den folgenden FAQ’s mit Stand vom 17.03.2020 versuchen wir, typische Fragen von Hoteliers und Gastronomen zur Kurzarbeit kurz, knapp und verständlich aber dennoch umfänglich zu beantworten.
Hier finden Sie die DEHOGA FAQs zum Thema Kurzarbeit.