Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA führt Musterverfahren

Urheberrechtliche Forderungen der VG Media – DEHOGA empfiehlt zunächst Zahlung der Gebühren

(Berlin, 10. November 2005) Der DEHOGA Bundesverband wird noch im November 2005 ein Musterverfahren gegen die VG Media einleiten, um Ansprüche der VG Media für die Kabelweitersendung in Beherbergungsbetrieben gerichtlich überprüfen zu lassen. Durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem DEHOGA hat sich die VG Media bei erfolgreichem Ausgang des Verfahrens verpflichtet, die geleisteten Zahlungen den vom Musterverfahren betroffenen DEHOGA-Mitgliedern zu erstatten.

Damit den Mitgliedern bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung keine Mahnkosten und sonstige Rechtsverfolgungskosten entstehen, empfiehlt der DEHOGA Nutzungsverträge mit der VG Media abzuschließen und die geforderten urheberrechtlichen Nutzungsgebühren zu zahlen. Andernfalls droht den Hoteliers eine gerichtliche Auskunfts- und Zahlungsklage oder sogar eine Unterlassungsklage der VG Media, verbunden mit einem Ausstrahlungsverbot von fast 30 privaten Fernsehsendern wie zum Beispiel RTL, Sat1, Pro7, Kabel1.

Die VG Media erhebt in 2005 erstmalig vom gesamten deutschen Beherbergungsgewerbe eine urheberrechtliche Nutzungsgebühr für die Kabelweiterleitung von Programmsignalen auf Hotelzimmer und hat hierzu in den letzten Monaten alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland angeschrieben. Da zahlreiche Betriebe auf diese Schreiben nicht reagiert und folglich auch noch keinen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, will die VG Media nun mit gerichtlichen Mitteln gegen diese Betriebe vorgehen.

Damit die Verbandsmitglieder von solchen Rechtsstreitigkeiten verschont bleiben, wird der DEHOGA Bundesverband noch im November 2005 einen gerichtlichen Musterprozess gegen die VG Media beginnen, um die Ansprüche gerichtlich klären zu lassen.

Insbesondere bestehen Zweifel an der Forderung der VG Media gegenüber den Beherbergungsbetrieben, die ihre Programmsignale im Gegensatz zum Satellitenempfang per Kabel ins Haus geliefert bekommen. Es könnte sein, dass die Ansprüche gegen Beherbergungsbetriebe bereits durch Verträge zwischen der VG Media und Kabelnetzbetreibern abgegolten sind.

Dabei wird der Vertrag zwischen VG Media und den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, iesy, ish und Kabel BW zu Grunde gelegt. Sollte sich der Hotelier nicht sicher sein, ob sein Haus in den Anwendungsbereich dieser Anbieter fällt, sollte er direkt bei seinem Kabelnetzbetreiber nachfragen.

Durch eine mit der VG Media getroffene Vereinbarung wurde sichergestellt, dass alle vom Musterverfahren betroffenen Verbandsmitglieder bei erfolgreichem Ausgang ihre an die VG Media gezahlten Urheberrechtsgebühren zurückerstattet bekommen.

Der DEHOGA Bundesverband wird darüber hinaus keine Möglichkeit ungenutzt lassen, die Ausuferung der urheberrechtlichen Belastungen für Fernsehen im Hotel gegenüber der neuen Bundesregierung darzulegen und gesetzgeberische Änderungen einzufordern.



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