Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


DEHOGA zum Rauchverbots-Vorschlag: Noch viele offene Fragen

(Berlin, 1. Dezember 2006) „Zweifelsohne ist der jetzt vorgelegte Kompromiss zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie besser als ein generelles Rauchverbot. Allerdings besteht in vielen Punkten noch erheblicher Gesprächsbedarf“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) zum Vorschlag der Koalitionsarbeitsgruppe.

Danach darf in Restaurants nur noch in extra Raucherräumen geraucht werden, die durch Türen vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein müssen. Von dem Verbot ausgenommen sind Bars, Kneipen und Bierzelte.

„Das komplette Rauchverbot für Speisebetriebe stellt die Branche nicht ganz zufrieden“, so Hartges. Das angedachte Rauchverbot für Diskotheken aus Gründen des Jugendschutzes sei nicht akzeptabel. „Dieses Argument ist nicht stichhaltig, da in vielen Clubs und Discotheken Jugendlichen der Zutritt verwehrt ist.“ Die vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht gehe in Ordnung. „Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der DEHOGA dies der Politik angeboten, damit jeder Gast schon vor Betreten des Betriebes weiß, was ihn erwartet“, macht die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin deutlich.

Rückblickend sei es sehr schade, dass die Zielvereinbarung für mehr Nichtraucherangebote, auf die sich der DEHOGA und das Bundesgesundheitsministerium im März 2005 verständigt hatten, von der Politik nicht positiv begleitet wurde. „Die nicht enden wollende Debatte zu diesem Thema verunsichert und demotiviert unsere Branche“, berichtet Hartges. Grundsätzlich sollten freiwillige Lösungen Vorrang vor Gesetzen haben: „Verbote mit empfindlichen Strafen“, so Hartges, „sind immer nur das allerletzte Mittel“.

Aber offensichtlich werde es in Deutschland eine gesetzliche Regelung geben. Der DEHOGA wird sich weiterhin konstruktiv in die Debatte einbringen, um eine branchenverträgliche Lösung zu erreichen.



Downloads zu dieser Meldung