Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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(Berlin, 26. November 2004) Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT im DEHOGA Bundesverband) hat zusammen mit dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg den DJ-Führerschein eingeführt. Dieser bundesweite Sachkundenachweis wurde erstmalig unter Anwesenheit der Sozialministerin Tanja Gönner am 24. November 2004 in der Stuttgarter Discothek Perkins Park an fast 200 DJs vergeben, die an dieser Fortbildungsmaßnahme mit abschließender schriftlicher Prüfung erfolgreich teilgenommen haben. Weitere, bundesweite Veranstaltungen sind in 2005 geplant.
Der Discothekenbesuch ist das beliebteste Freizeitvergnügen der Jugendlichen. Jährlich strömen etwa 100 Millionen Gäste in die über 2.500 Clubs und Discotheken. Mit dem DJ-Führerschein setzen sich der BDT im DEHOGA und das baden-württembergische Sozialministerium für mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit lauter Musik in der Discothekenbranche ein.
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Eine Bewusstseinsänderung ist hier in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dringend erforderlich, erklärt Henning Franz, Präsident des BDT im DEHOGA. Obwohl viel größere Gefahren von lautem Spielzeug, Silvesterknallern, Trillerpfeifen, Drucklufthupen in Fußballstadien oder lauten und oftmals über Stunden dauernden Musikkonsum über Walkmans, Autoradios oder Rockkonzerte ausgehen, stehen die Discothekenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit ihrer meist jugendlichen Gäste, so Franz weiter.
Im Fortbildungsseminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins werden die Discjockeys die aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziellen Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen müssen nun über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt.
Die Inhalte dieses Schulungsprogramms erarbeiteten Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung, berichtet Rechtsanwalt Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT im DEHOGA. Eigens für die Discothekenbranche wurde zusammen mit den Firmen HEAD accustics und Monacor International spezielle Schallpegelmesser entwickelt, mit denen der Schallpegel auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet werden kann. Ein spezielles Display zeigt dem DJ an, wenn er die Musiklautstärke in einen absolut gesundheitlich bedenklichen, roten Bereich fährt.
Der BDT im DEHOGA empfiehlt allen Discothekenunternehmern in Deutschland zukünftig nur noch DJs zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein nachweisen können. Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung eines gesundheitlich unverantwortlichen Umganges mit der Musiklautstärke leisten. Auch der Berufsverband Discjockeys (BVD) und die Techniker Krankenkasse Baden-Württemberg unterstützen die Einführung des DJ-Führerscheins.
Deshalb wäre es wünschenswert, appelliert Büttner, wenn auch andere Bundesländer dem guten Beispiel Baden-Württembergs folgten und entsprechende Seminarveranstaltungen zum DJ-Sachkundenachweis unterstützten. Denn nur durch eine umfassende Aufklärung über die Ursachen und vor allem die Folgen des Konsums von überlauter Musik lassen sich die Einsicht und eine nachhaltige Bewusstseinsänderung bei den DJs erreichen. Die Qualifizierung von DJs sei auf jeden Fall etwaiger gesetzlicher Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.
Bild: Unterstützen mit der Einführung des DJ-Führerscheins den Kampf gegen Freizeitlärm: RA Stephan Büttner (l.), Geschäftsführer des BDT, und BDT-Präsident Henning Franz mit der baden-württembergischen Sozialministerin Tanja Gönner.