Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Zu den heute von der NGG veröffentlichten Pressemitteilungen erklärt der DEHOGA Bundesverband:
Der DEHOGA hält die starre tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitszeitgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden für nicht mehr zeitgemäß. Er macht sich deshalb stark für eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So könnten Arbeitszeiten individuell und flexibel auf die Woche verteilt werden, ohne die Gesamtarbeitszeit zu verlängern. Es geht uns explizit nicht um mehr Arbeit, sondern um eine bessere Verteilung. Gesundheitsschutz, Jugendarbeitsschutz und Mindestruhezeiten bleiben gewahrt. Der DEHOGA fordert die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit. Der DEHOGA beruft sich bei seiner Forderung auch auf Europa. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie sieht die wöchentliche Arbeitszeit als Maßstab vor, die sich die Branche auch für Deutschland wünscht. Die Wochenarbeitszeit nach EU-Recht schafft Flexibilität.
Eine tägliche Arbeitszeit von 13 Stunden soll also keineswegs Alltag werden, aber möglich sein. Dann, wenn die Veranstaltung länger dauert als geplant, das Wetter besser ist als vorhergesagt und der Biergarten voll ist oder sich der Reisebus verspätet und die Gäste dennoch zu Abend essen wollen. Selbst bei bester Planung muss im Gastgewerbe oft kurzfristig reagiert werden, um Gästewünsche zu befriedigen – denn das ist unsere Aufgabe.
Für diese typischen Sachverhalte in der Branche brauchen wir Lösungen, die das derzeit geltende Arbeitszeitgesetz nicht bietet.
Fakt ist auch, dass die rechtlichen Vorgaben nicht nur das Gastgewerbe vor Probleme stellt. Wir erwarten hier eine ehrliche und offene Diskussion beim Finden angemessener Lösungen, die den Bedürfnissen von Beschäftigten und Betrieben gleichermaßen Rechnung tragen.
Dass in unserer Branche dann gearbeitet wird, wenn andere Freizeit haben, ist bekannt. Die Arbeit an Abenden und Wochenenden liegt in der Natur unserer Branche. Die gut 2,1 Millionen Beschäftigten wissen, dass die Betriebe gerade zu diesen Zeiten die notwendigen Umsätze generieren, um ihre Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Die Kritik daran ist völlig unverständlich und hat nichts mit dem Reformbedarf beim Arbeitszeitgesetz zu tun.
Mit aller Entschiedenheit weisen wir den Vorwurf zurück, dass Überstunden nicht bezahlt würden. Diese Behauptung reiht sich ein in eine Reihe von pauschalen Anschuldigungen. Dies ist inakzeptabel.
Das Gastgewerbe hat in den letzten zehn Jahren 290.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen (+38,5 Prozent) und gehört mit 54.000 Auszubildenden immer noch zu den größten Ausbildern des Landes.