Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Urheberrecht: Fernsehen im Hotel wird erneut teurer –

Private Sendeunternehmen fordern Vergütung für Kabelweitersendung – DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) erzielen Nachlässe für Mitglieder
(Berlin, 11. April 2005) Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und dem Hotelverband Deutschland (IHA) ist es jetzt nach intensiven Verhandlungen mit der VG Media gelungen, eine vertretbare Lösung über die Höhe der Forderungen zu erreichen.

Der Anspruch der VG Media gegen den Hotelier beträgt demnach ab sofort 6,80 Euro pro Hotelzimmer und Jahr. Für Mitglieder konnte ein Auslastungsabschlag sowie ein Verbandsnachlass in Höhe von 20 Prozent erzielt werden: Sie zahlen nur 4,60 Euro pro Hotelzimmer und Jahr. Rückwirkende Forderungen für die Jahre 2002 bis 2004 konnten verhindert werden. Auch wurde erreicht, dass die erzielte Vereinbarung fünf Jahre lang unverändert bleibt (bis zum 31. Dezember 2009).

Die VG Media wird die Vergütungen noch im April für das Jahr 2005 von der Hotellerie einfordern. Der Hotelier ist gegenüber der VG Media gesetzlich verpflichtet, Auskunft über die Anzahl der relevanten Zimmer zu geben. Relevant sind die Zimmer, die über einen Fernseher verfügen und über eine Verteileranlage die Fernseh- und Hörfunkprogramme
empfangen. Erfolgt der Empfang unmittelbar über eine Zimmerantenne, wie es zum Beispiel beim digitalen Fernsehen (DVB-T) der Fall ist, entfallen alle urheberrechtlichen Vergütungen!

Nach der GEMA und der GVL macht nun auch die Verwertungsgesellschaft VG Media urheber- und leistungsschutzrechtliche Vergütungen für die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützte Kabelweitersendung in Hotels geltend. Es handelt sich hierbei um einen rein technischen Vorgang, nämlich um das Empfangen und Weiterleiten einer Sendung von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage im Hotel zum Fernseher oder Radio auf das Hotelzimmer.

Die VG Media vertritt die Rechte von derzeit 28 privaten Fernsehsendeunternehmen wie beispielsweise RTL, Sat1, Pro7, Kabel1, VOX, DSF, n-tv, MTV, VIVA und fast 50 privaten Hörfunksendeunternehmen.

Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben im Interesse ihrer Mitglieder mit aller Kraft versucht, diese von der VG Media erhobenen Forderungen zu verhindern beziehungsweise zu minimieren.
Angesichts der eindeutigen Rechtslage nach dem Urheberrechtsgesetz und entsprechender höchstrichterlicher Rechtsprechung konnten die Verbände nur noch um die Höhe streiten.

Für das Hotelgewerbe in Deutschland bleibt es bei der höchst unerfreulichen Situation, dass die Verwertungsgesellschaften immer weiter an der Urheberrechtsschraube drehen.

Mit Blick auf weitere Anspruchssteller, wie die Filmurheber und die VG Wort, die ebenfalls noch in diesem Jahr ihre Forderungen gegen die Hotellerie geltend machen wollen, ist daher eine Gesamtreform des Urheberrechts für Hotellerie und Gastronomie unerlässlich.