Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Presseinformation vom 21. September 2023 Ende des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie: Landrat Stephan Santelmann spricht sich für Verlängerung aus
Rheinisch-Bergischer Kreis. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent, die am 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt wurde und mehrmals verlängert wurde, zuletzt bis Ende 2023, hat den Betrieben sehr geholfen. Diese Maßnahme sollte sie dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.
Landrat Stephan Santelmann spricht sich nun dafür aus, die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus zu verlängern.
Die dauerhafte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie, so argumentiert der Landrat, würde die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken, insbesondere angesichts deutlich gestiegener Belastungen durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Santelmann: "Besonders in ländlichen Gebieten sind Restaurants und Gasthäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trägt erheblich zur Lebensqualität, zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste und zur Standortqualität bei."
Der Landrat betont, dass eine Rückkehr zum regulären Steuersatz von 19 Prozent zwangsläufig zu finanziellen Verlusten für die Betriebe führen würde, da eine solche Kostensteigerung nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden kann. Aus diesem Grund hat er zusammen mit seinem Kollegen, Landrat Jochen Hagt vom Oberbergischen Kreis, die Bundestagsabgeordneten ihrer Region sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner kontaktiert, der aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis stammt. Sie haben gebeten, sich für die Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus einzusetzen und diese Forderung zu unterstützen.
Der Landrat appelliert somit dringend an die politischen Entscheidungsträger, die finanzielle Realität der Gastronomiebetriebe zu berücksichtigen und die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus fortzusetzen. Eine nachhaltige Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung, um die Gastronomie im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis langfristig zu stärken.